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Geldwäscheprävention bei Immobiliengeschäften

Wir als Immobilienberater sind nach dem geltenden Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz (GWG) – neben weiteren Berufsgruppen verpflichtet, bestimmte Informationen über unsere Kunden und deren Vertragspartner zur Durchführung einer Geldwäscheprüfung einzuholen. Unsere Kunden sowie deren Vertragspartner wiederum sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. 

Die beiden nachfolgenden Dokumente sind ein standardisierter Fragebogen zur Einholung der nach dem GwG erforderlichen Informationen über Vertrags- und Geschäftspartner der Legal & Compliance Initiative Real Estate der Immobilienberatungsunternehmen JLL, CBRE, Savills, BNP usw.. 


- Auskunft nach § 11 Absatz 6 GwG für juristische Personen bzw. Personengesellschaften   Download PDF


- Auskunft nach § 11 Absatz 6 GwG für natürliche Personen   Download PDF





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